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Wer den Seminarimpuls unterstützen will, kann dies zum Beispiel durch Mitgliedschaft in der  SeminarVereinigung.

Kontakt: mail@das-seminar.ch

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Statuten der SeminarVereinigung

1) Unter dem Namen «Das Seminar, Basel» (früher: "Seminar für freie Jugendarbeit, Kunst und Sozialorganik, Arlesheim") besteht eine am 17. Dezember 2004 begründete, gemeinnützige Vereinigung im Sinne des Schweizerischen Zivilgesetzbuches §60ff. Das Seminar strebt keinen wirtschaftlichen Gewinn an. Seine Repräsentanten arbeiten ehrenamtlich.

2) Die Vereinsbegründung dokumentiert den Willen der Seminarmitarbeiter, das Seminar auch als Körperschaft im Sinne des ZGB (schweizerischen Zivilgesetzbuches) §60 ff. zu betrachten.

3) Die Begründung des Seminars erfolgte durch Herbert Witzenmann am 3. Juni 1973 in Arlesheim, Dornachweg 14. Die Aufgabe des Seminars wird beschrieben in Texte > Grundlagen des Seminars. - Seit 2006 ist der Sitz des Seminars im Lohnhof 8 in Basel. (Anm. "zum Seminar - Kurzabriss")

4) Die Seminartätigkeit kommt in den Herausgaben des SeminarVerlages, Basel und in damit verbundenen seminaristischen Studienarbeiten und Tagungszusammenkünften, zu denen das Seminar einlädt, zum Ausdruck.

5) Mitglied der SeminarVereinigung ist, wer aufgrund der Bekanntschaft mit der Seminartätigkeit an der AufgabensteIlung des Seminars eigenverantwortlich mitzuwirken bereit ist und dessen Mitgliedschaft von der Vereinsleitung bestätigt wurde.

6) Die Mitgliedschaft erlischt, nachdem sie durch das Mitglied schriftlich gekündigt oder über eine längere Zeit hindurch nicht wahrgenommen wurde. Wenn ihn ein wichtiger Grund rechtfertigt, kann ein durch die Vereinsleitung festzustellender Ausschluss erfolgen.

7) Der Verein führt jährlich mindestens einmal eine Mitglieder-Versammlung durch. Sie soll Raum für den Jahresrückblick und die Arbeitsvorhaben sowie für den Finanzbericht der Vereinigung bieten.

8) Seine finanziellen Mittel erhält der Verein durch Spenden und durch die Jahresbeiträge seiner Mitglieder (Fr. 20). Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

9) So wie die Vereinseröffnung durch einmütige Zustimmung zu den statuarischen Feststellungen erfolgt ist, so soll dies auch, unter Voraussetzung einer inhaltvollen Traktandierung, für substanzielle Statutenänderungen und für die Auflösung der SeminarVereinigung geschehen.

Arlesheim, den 22. Juni 2007 (ersetzt die Statuten vom 17.12.04)

Präsident: Reto A. Savoldelli
Kassier: Haiggi Baumgartner

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